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Seit dem 1. Januar 2014 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union, wie zuvor bereits für die EU-Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten waren, etwa für Bürger_innen aus Polen, Ungarn oder den baltischen Mitgliedstaaten, und zwar seit dem 1. Mai 2011. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit galt in Deutschland zuvor bereits für Akademiker_innen aus Rumänien und Bulgarien und beispielsweise auch für Saisonbeschäftigte. Beide Länder waren 2007 der EU beigetreten. Das Thema ging in der medialen Diskussion in Deutschland aber einher mit der unzutreffenden Behauptung einer sog. „Armutsmigration in die deutschen Sozialsysteme“ und einer pauschalen Markierung der Einwanderer_innen aus beiden Ländern als ‚Roma‘. Dies leistet auch dem Erstarken antiziganistischer Einstellungen in der Bevölkerung Vorschub.
Um eine Diskussion über Migrationsbewegungen aus Osteuropa zu versachlichen, wollten die aufgeführten Organisationen mit ihrem Hintergrundpapier „Der Mythos der ‚Armutsmigration“ (2014) Fakten an die Stelle von Vorurteilen setzen und sachlich über die Chancen und Herausforderungen informieren, die mit der vollen europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit verbunden sind.
Das Papier wird von folgenden Organisationen getragen:
LpB Rheinland-Pfalz
Kaiserstraße 22
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