Seiten Pfad

Das Grundgesetz

"Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten."

Mit diesen Worten leitete Konrad Adenauer die Unterzeichnung des Grundgesetzes ein. Die feierliche Verkündung vor bald 75 Jahren war gleichzeitig die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Es legt die Grundstrukturen unserer politischen Ordnung fest, ist aber auch für das alltägliche Leben eines jeden Einzelnen von uns ausschlaggebend.

Das Grundgesetz beinhaltet drei Artikel, die Politik und Leben in der Bundesrepublik Deutschland auf besondere Weise prägen:

Artikel 1: in dem die Grundrechte grundgelegt sind
Artikel 20: in dem die Grundprinzipien der politischen Ordnung festgelegt sind
Artikel 79: in dem bestimmt wird, dass weder Artikel 1 noch Artikel 20 aufgehoben werden können

Die Grundrechte:

  • Sie werden unterteilt in Bürger- und in Menschenrechte:
    • Bürgerrechte stehen nur Staatsbürgern der Bundesrepublik Deutschland zu (z.B. das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag)
    • Menschenrechte gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen
  • Sie werden zudem unterteilt in Abwehr- und in Anspruchsrechte:
    • Abwehrrechte garantieren den Bürgern einen Schutz vor dem Staat
    • Anspruchsrechte garantieren den Bürgern einen Schutz durch den Staat
  • Sie sind unmittelbar geltendes Recht, d.h.: sie sind vor Gericht einklagbar

Die Grundprinzipien:

  • Demokratie
    • Es besteht der Grundsatz der Volkssouveränität
    • Es besteht ein System repräsentativer Demokratie
  • Republik
    • Republik bedeutet übersetzt Freistaat, d.h.: "Nicht-Monarchie"
    • Es gibt ein Staatsoberhaupt, das für einen begrenzten Zeitraum gewählt wird
  • Sozialstaat
    • Allen Bürgern wird ein Minimum an sozialer Sicherheit garantiert
    • Ein rechtlicher Anspruch auf Arbeit, Wohnung oder Bildung besteht jedoch nicht
  • Bundesstaat
    • Der Bund ist in Länder untergliedert; für sie gelten dieselben Grundprinzipien
    • Die Länder wirken bei der Gesetzgebung des Bundes mit
    • Die Länder führen die Bundesgesetze aus
  • Rechtsstaat
    • Alles staatliche Handlung muss auf Recht und Gesetz beruhen
    • Gewaltenteilung
    • Gleichheit vor dem Gesetz

75 Jahre Rheinland-Pfalz: Die Verfassung für Rheinland-Pfalz als Magazin

Pünktlich zum 75. Geburtstag der Verfassung kommt das neue Heft an den Kiosk. 172 Seiten dick, hochwertig gedruckt, opulent bebildert.

Erstmals erscheint es als Doppel-Magazin – zwei Verfassungstexte als Wendecover-Heft.

Von der einen Seite die Verfassung für Rheinland-Pfalz, von der anderen Seite der vollständige Text des Grundgesetzes. Den Mittelteil bildet ein 16 Seiten starker, kurzweiliger Infografikteil mit Wissenswertem über das Bundesland Rheinland-Pfalz. Dieser Teil wurde inhaltlich u.a. unterstützt und begleitet von der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz.

Hier können Sie es bestellen.


Im Internet und in zahlreichen Publikationen finden Sie ausführliche Informationen auf die
Entstehungsgeschichte und die Entwicklung und Bedeutung des Grundgesetzes.

Zum Nachdenken regt auch Eine etwas andere Betrachtung des Grundgesetzgeburtstages an.