2015 war das Europäische Jahr für Entwicklung. An diese Prioritätensetzung der Europäischen Union schließt die Post-2015-Agenda der Vereinten Nationen (UN) an. Die 2000 beschlossenen Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDGs) der UN galten bis 2015. Bereits zuvor, im Jahr 2010, wurde ein Post-2015-Prozess angestoßen, der neue Leitlinien für die künftige Entwicklungszusammenarbeit formulieren sollte.
Auf der Konferenz für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen 2012 (Rio+20) wurde ein wichtiger Schritt in Richtung eines solchen Prozesses gegangen: Es wurde eine offene Arbeitsgruppe (Open Working Group – OWG) damit beauftragt, konkrete Ziele für Nachhaltige Entwicklung zu definieren. Das Ergebnis der offenen Arbeitsgruppe wurde im Juli 2014 veröffentlicht und deckt die drei inhaltlichen Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales ab.
Der Vorschlag umfasst 17 Ziele Nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) mit 169 Unterzielen. Diese fasste UN-Generalsekretär Ban Ki-moon wiederum in seinem Bericht "The road to dignity by 2030" ("Der Weg zur Menschenwürde bis 2030") unter sechs übergeordneten Punkten zusammen: Würde, Wohlstand, Gerechtigkeit, Partnerschaft, Planet und Mensch. Am 19.01.2015 fanden die ersten verbindlichen Verhandlungen über diesen Vorschlag statt.
Anders als bei den Vorgängerzielen (MDGs) lag hier nun auch ein Schwerpunkt auf ökologischer Nachhaltigkeit und der Erhaltung natürlicher Ressourcen, beispielsweise in Form von Klimaschutz oder dem Schutz der Artenvielfalt. Globaler Klimaschutz dient gleichzeitig auch dem Schutz der Menschenrechte.
Der Klimawandel steht direkt in Verbindung mit sozialer Ungleichheit, Vertreibung und wirtschaftlichen Schäden. Sowohl das langfristige Ansteigen der Durchschnittstemperaturen weltweit als auch unmittelbare Folgen wie stärkere Klimaschwankungen und häufigere extreme Wetterereignisse tragen dazu bei. Stürme, Überschwemmungen und Dürren betreffen in besonderem Maße Schwellen- und Entwicklungsländer. Die Folgen sind u.a. Wasserknappheit sowie die Beeinträchtigung der Nahrungsmittelversorgung aufgrund der veränderten Bedingungen, durch veränderte Temperaturen und Niederschläge. Deshalb ist die Reduzierung von Treibhausemissionen als Verursacher vieler Klimaveränderungen ein zentrales Ziel.
Wichtiger Gesichtspunkt der Nachhaltigen Entwicklungsziele soll deren Universalität und die gemeinsame Verantwortung für deren Umsetzung sein. Eingebettet ist dieser Ansatz in das Konzept einer neuen "Globalen Partnerschaft". Diese beabsichtigt, bestehende Sichtweisen auf Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer aufzubrechen und betont eine gemeinsame globale Verantwortung. Hier stehen besonders der Klimaschutz, Frieden und Sicherheit im Fokus.
Demnach gelten die Nachhaltigen Entwicklungsziele für alle Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer. Allerdings sollen die Staaten ihren jeweiligen Beitrag gemäß ihrer spezifischen nationalen Bedingungen definieren. Neben der Beteiligung aller Staaten und Regierungen sollen auch zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteure sowie die Wissenschaft am Prozess der Zielverwirklichung mitwirken. Zudem sollen Überprüfungsmechanismen die Wirksamkeit der Ziele und die Transparenz deren Umsetzung garantieren.
Die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" wurde am 25.09.2015 auf dem UN-Gipfel in New York verabschiedet.
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