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Partizipation

Politische Partizipation beschreibt die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen. Sie ist wichtiger Bestandteil der partizipativen Demokratie und eine Grundvoraussetzung für ihr Funktionieren.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unterscheidet drei Stufen staatlicher Entscheidungsfindung: Information, Beratung und Mitentscheidung. Grundsätzlich können Bürgerinnen und Bürger auf allen Stufen dieses Prozesses und auf allen Ebenen des politischen Systems Einfluss nehmen. Instrumente der direkten Demokratie allerdings beschränken sich auf die Ebene der Kommunen und Länder, auf Bundesebene sind sie nicht vorgesehen.

Partizipationskompetenz – die Rolle der politischen Bildung

Politische Bildung fördert die politische Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger und trägt damit entscheidend zur Möglichkeit der Beteiligung bei. Als Landeszentrale für politische Bildung leisten wir mit unserem Informations- und Bildungsangebot einen Beitrag zur Stärkung des demokratischen Bewusstseins der Bevölkerung, das wiederum einen Einfluss auf die Partizipationskompetenz der Bürgerinnen und Bürger hat.

Allgemeine Wahlen – das Aushängeschild der politischen Partizipation

Die freien und allgemeinen Wahlen stellen die bekannteste Form der politischen Beteiligung dar. In Deutschland finden Wahlen auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europaebene statt.

Weil die Wahl des Bundestages das politische Geschehen in Deutschland in besonderer Weise beeinflusst, wird sie immer wieder zum Politikum. Im März 2023 beschloss der Bundestag trotz heftiger Kontroversen eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des deutschen Parlaments auf 630 Sitze. Auch die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre, das Ausländerwahlrecht oder eine Paritätsregelung für die Besetzung des Bundestages bieten regelmäßig Grund zur Diskussion.

Direktdemokratie, Protest, Gewalt: Weitere Formen politischer Partizipation

Neben der Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen gehören, in Anlehnung an den Politikwissenschaftler Oskar Niedermayer, auch die Mitgliedschaft in Parteien und Organisationen und die (meist zeitlich begrenzte) Mitarbeit im Wahlkampf oder in Kommunen (u.a. Bürgerhaushalt, Beiräte, Bau- und Planungsrecht) zum Spektrum der politischen Partizipation.

Auf Ebene der Kommunen und Länder bieten darüber hinaus auch die Instrumente der direkten Demokratie die Möglichkeit zur Beteiligung. So stellen Bürgerbegehren, Bürger- und Volksentscheide und Bürgerinitiativen weitere Formen der politischen Partizipation dar.

Innerhalb der letzten Jahre hat sich die E-Partizipation als Sonderform der politischen Beteiligung etabliert. Mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsangebote soll sie den Austausch der Bürgerinnen und Bürger untereinander sowie mit der Politik vereinfachen.

Niedermayer unterscheidet weiterhin zwischen legalem Protest – also politischen Aktionen wie genehmigten Demonstrationen, Kundgebungen, Petitionen, Bündnissen, Medienkampagnen, Streiks, etc. – und zivilem Protest oder Ungehorsam, der nicht gewaltsam verläuft, aber gegen geltendes Recht verstoßen kann und daher in der Wahrnehmung der Bevölkerungsmehrheit als nicht legitim erscheint. Beide Protestformen sind klar von einer weiteren Art der politischen Partizipation, der politischen Gewalt, abzugrenzen.

Aktuelles

Das Schöffenamt

Das Schöffenamt ist unverzichtbarer Teil unseres Rechtssystems. Schöffinnen und Schöffen werden alle fünf Jahre von einem Wahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht auf Vorschlag der jeweiligen Kommune gewählt. Dabei sollen diese die Bevölkerung in Bezug auf Geschlecht, Alter und weitere Parameter bestmöglich repräsentieren. Schöffinnen und Schöffen sollen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter unterstützen und ihre eigene Stimme in der Rechtsprechung einbringen. Als sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität nehmen sie durchschnittlich an zwölf Sitzungen im Jahr teil, bei denen sie nur in außerordentlichen Ausnahmefällen entschuldigt werden können. Die Berufung erfolgt entweder für ein Amtsgericht oder ein Landgericht. Schöffinnen und Schöffen können zwischen Erwachsenen- und Jugendrecht wählen. Grundlage für die Urteilsfindung bilden die eigene Lebenserfahrung, die realitätsnahe Menschenkenntnis und die Strafsache an sich. Die Stimme der Schöffinnen und Schöffen hat denselben Wert wie die der Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

2023 stehen die nächsten Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024-2028 an. Wenn Sie Interesse haben als Schöffin oder Schöffe aktiv zu werden, können Sie sich bei Ihrer Kommune bewerben. Um in den Auswahlkreis zu kommen, müssen Sie zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre und im Verlauf der Amtsperiode nicht älter als 69 Jahre alt werden. Weiterhin müssen Sie straffrei und deutsche Staatsbürgerin/deutscher Staatsbürger sein. Ebenso müssen Sie seit mindestens einem Jahr in ihrer aktuellen Kommune leben.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie unter:

https://schoeffenwahl2023.de/

Ansprechpartnerin

Nina Dürr

E-Mail: nina.duerr@remove-this.lpb.rlp.de

06131 - 16 29 76

In diesem Arbeitsfeld

In diesem Arbeitsfeld

Partizipation im Kontext der Kommunalwahlen 2024

Doch wer ist wirklich an unserer Lokalpolitik beteiligt? Warum sind bestimmte Gruppen unterrepräsentiert? Wie kann politische Teilhabe in Räten und Gemeinden gestärkt werden? Um diese Fragen zu diskutieren, sind Alle eingeladen, ihre Perspektiven auszutauschen und gemeinsam Ideen und Lösungen für mehr Engagement in der Lokalpolitik zu entwickeln.

Die Veranstaltung wird ergänzt durch eine begleitende Online-Umfrage zur Lokalpolitik und der anstehenden Kommunalwahl 2024. Die Ergebnisse werden dokumentiert, publiziert und kommunalen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt. Für Alle, die ebenfalls eine „KommunalWahlWerkstatt: Politik für Alle“- Veranstaltung in Ihrer Gemeinde veranstalten möchten, werden alle Planungsdokumente, Konzept, Werbemittel etc. zur Verfügung gestellt. Wir verweisen gerne auf das Konzept der KommunwahlWahlWerkstatt: Politik für Alle Rheinland-Pfalz (Link: https://www.leb-rlp.de/kommunalwahlwerkstatt) und die dortigen weiterführenden Informationen.